Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Der Selbstständige kann die anhand des Betriebsergebnisses konkret festgestellte Minderung des Gewinnes als ersatzfähigen Schaden geltend machen.
Arbeitnehmer sind für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger bei einem vorübergehenden Erwerbsausfall weitgehend abgesichert. Zunächst erhält man eine Entgeltfortzahlung für eine Zeit von sechs Wochen von seinem Arbeitgeber. Danach erhält man Kranken bzw. Verletztengeld. Darüber hinausgehende Verluste deckt die gegnerische Haftpflichtversicherung ab.
In solchen Fällen wird der berufliche Weg nach den persönlichen Fähigkeiten des Geschädigten unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes geschätzt.
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