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Höhere Gewalt

Was ist "höhere Gewalt"?

Dies ist ein von außen kommendes, unabwendbares, unvorhersehbares, unverschuldetes Ereignis.

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Was ist "höhere Gewalt" in der Praxis?

Dies sind zum Beispiel Landeverbote für Flugzeuge, Einreise- oder Badeverbote. Außerdem auch Naturkatastrophen, Epidemien und Kriege im Urlaubsland.

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Kann auch ein Streik zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen?

Auch ein plötzlicher Streik im Reiseland stellt höhere Gewalt dar, sofern er sich außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters und seiner Leistungsträger abspielt.

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Muss der Reisepreis nach einer Kündigung wegen höherer Gewalt trotzdem gezahlt werden?

Durch die Kündigung verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Allerdings kann er eine Entschädigung für bereits erbrachte Reiseleistungen verlangen.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei