Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist kein Urlaub im eigentlichen Sinne - er dient weniger der Erholung und mehr der beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung. Der rechtliche Anspruch auf Bildungsurlaub ist in den jeweiligen Landesgesetzen festgeschrieben. 14 Bundesländer haben entsprechende gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub getroffen. In Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze, daher auch keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Grundsätzlich sollte das Bildungsurlaubsangebot ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber bieten. Ist der gewünschte Kurs in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt, sollte diese Anforderung erfüllt sein.

Während des Bildungsurlaubs hat der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zu gewähren, das Bildungsangebot zahlt der Arbeitnehmer jedoch in der Regel selbst.

Landesregelungen

Baden-Württemberg

Gesetzliche Grundlage: Bildungszeitgesetz (BzG BW)

Dauer: Bis 5 Tage im Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche). Keine Übertragbarkeit auf Folgejahre. 

Voraussetzung: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 12 Monaten bestehen.

Antragstellung: schriftlich bis 8 Wochen vor Seminarbeginn

Bayern

Das Bundesland Bayern hat keine Regelungen zum Bildungsurlaub getroffen.

Berlin

Gesetzliche Grundlage: Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)

Dauer: Bis 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche) für Beschäftigte und Auszubildende über 25 Jahren.

Bis 10 Arbeitstage pro Jahr für Beschäftigte und Auszubildende bis 25 Jahre.

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Brandenburg

Gesetzliche Grundlage: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG)

Dauer: bis 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche).

Voraussetzung: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragsstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Bremen

Gesetzliche Grundlage: Bildungsurlaubsgesetz (BremBUG)

Dauer: Bis 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche).

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Hamburg

Gesetzliche Grundlage: Bildungsurlaubsgesetz (HBGBildUrlG)

Dauer: Bis 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche).

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Hessen

Gesetzliche Grundlage: Bildungsurlaubsgesetz (HBildUrlG)

Dauer: Bis 5 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Jahr).

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzliche Grundlage: Bildungsfreistellungsgesetz (BfG M-V)

Dauer: Bis 5 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche).

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragstellung: spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn

Niedersachsen

Gesetzliche Grundlage: Bildungsurlaubsgesetz (NBildUrlG)

Dauer: Bis 5 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche).

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragstellung: spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn

Nordrhein-Westfalen

Gesetzliche Grundlage: Bildungsurlaubsgesetz, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Dauer: Bis 5 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche). Der Anspruch des aktuellen Jahres kann auf das Folgejahr übertragen werden.

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Rheinland-Pfalz

Gesetzliche Grundlage: Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)

Dauer: Bis 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche). Für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungsjahr.

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen. Der Betrieb muss mehr als 6 Arbeitnehmer beschäftigen.

Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Saarland

Gesetzliche Grundlage: Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)

Dauer: Bis 6 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche). Die ersten beiden Tage mit vollständiger Freistellung, ab dem dritten Tag ist die Hälfte des Tages Freizeit.

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 12 Monaten bestehen.

Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Sachsen

Das Bundesland Sachsen hat keine Regelungen zum Bildungsurlaub getroffen.

Sachsen-Anhalt

Gesetzliche Grundlage: Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (BiFreistG)

Dauer: Bis 5 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche).

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen. Der Betrieb muss mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigen

Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Schleswig-Holstein

Gesetzliche Grundlage: Weiterbildungsgesetz (WBG)

Dauer: Bis 5 Arbeitstage im Kalenderjahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche). Übertrag auf Folgejahr möglich.

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragstellung: spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn

Thüringen

Gesetzliche Grundlage: Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)

Dauer: Bis 5 Arbeitstage im Kalenderjahr. Bis 3 Tage im Jahr für Auszubildende. Übertragbarkeit auf Folgejahre möglich, wenn eine Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung durch Arbeitgeber erfolgt.

Voraussetzungen: Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Antragstellung: schriftlich bis 8 Wochen vor Seminarbeginn.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei