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Geschäftsreise

Geschäftsreise

12.04.2016

Manche Arbeitnehmer müssen geschäftlich viel reisen. Da ist man versucht, vielleicht den guten Studienfreund zwischen zwei Geschäftsterminen wieder zu treffen oder die erworbenen Bonuspunkte oder -meilen für die nächste Urlaubsreise zu verplanen. Hierbei ist jedoch einiges zu beachten:

Bonusprogramme nutzen

Als geschäftlicher Vielflieger dürfen Sie die damit erworbenen Bonusmeilen nicht zu privaten Zwecken nutzen. Die Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu, da dieser die Reise bezahlt. Daher kann Ihr Chef auch den Einsatz der Bonusmeilen (gleiches gilt übrigens auch für Bonusprogramme der Bahn etc.) für weitere Geschäftsreisen verlangen.

Anderes gilt nur dann, wenn Ihr Vorgesetzter die private Nutzung der Bonusprogramme ausdrücklich erlaubt oder Ihr Arbeitsvertrag oder geltende Betriebsvereinbarung dergleichen vorsieht.

Unterkunft und Verpflegung

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen konkret vorschreiben, wo Sie übernachten und wo Sie essen gehen können. Allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass Ihr Arbeitgeber ein bestimmtes Maximalvolumen an Kosten für die Übernachtung und Verpflegung vorsieht und Sie innerhalb dieses Volumens die freie Wahl der Übernachtungsmöglichkeit und Restaurants haben. Mehrkosten gehen an Ihren eigenen Geldbeutel.

Private Termine auf der Geschäftsreise

Die Kosten für private Termine während der Geschäftsreise übernimmt Ihr Arbeitgeber nicht. Selbstverständlich dürfen Sie den Studienfreund treffen, sie dürfen Ihrem Chef dafür jedoch keine Mehrkosten verursachen.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei